Winterdienst

  • Schneeräumung
  • Streuen der Gehwege
  • Entfernen des Streugutes zum Ende der Wintersaison



Wir führen den Winterdienst vom 01.11. bis 15.04. gemäß der örtlichen Reinigungsverordnung durch.
Wir garantieren den Abschluss einer Haftpflichtversicherung in

ausreichendem Umfang.
Streusplitt wird von uns geliefert und wird im Preis mit eingerechnet.
Streusalz oder andere Mittel werden auf Wunsch des Kunden eingesetzt.